Wesentliche Inhalte
- Die Vorgaben der CSRD werden weitestgehend 1:1 umgesetzt. Es bestehen keine zusätzlichen nationalen Berichtspflichten.
- Berücksichtigung der Stop-the-Clock-Richtlinie und entsprechend Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre.
- Der Regierungsentwurf berücksichtigt die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Schwellenwerte und befreit Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden von der Berichtspflicht.
- Gleichstellung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung: Der Nachhaltigkeitsbericht ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen. Dabei muss der Prüfer aber nicht zwingend auch der Prüfer des Jahresabschlusses sein.
- Unternehmen müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2026 elektronisch (XHTML) gemäß ESEF-Verordnung aufstellen.
Hinweis: Mit dem ebenfalls am 3. September 2025 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes soll die verpflichtende Berichterstattung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - entsprechend der vorherigen Ankündigung des Kabinetts - entfallen. Die im LkSG geregelten Sorgfaltspflichten sollen aber weiterhin fortbestehen, wobei künftig nur noch schwere Verstöße gegen diese Pflichten sanktioniert werden sollen.
Betroffene Unternehmen
- Ab 2025: Große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
- Ab 2027: Alle großen Kapitalgesellschaften sowie große Banken und Versicherungen – unabhängig von der Rechtsform.
- Ab 2028: Kapitalmarktorientierte KMU und bestimmte Tochtergesellschaften sowie Zweigniederlassungen aus Drittstaaten.
Mit Veröffentlichung des Regierungsentwurfs wird eine Umsetzung der Vorgaben der CSRD - ungeachtet der Omnibus-Initiative auf EU-Ebene - in deutsches Recht im laufenden Kalenderjahr wahrscheinlich. Mit Blick auf das Omnibus-Verfahren ist es deswegen möglich, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland noch verändern werden.