Erscheinungsdatum 06.01.2024

Wenn Wohnort und Arbeitsort weit auseinanderliegen, ist es manchmal sinnvoll, eine Zweitwohnung am Arbeitsort zu mieten. Die Kosten hierfür können teilweise als Werbungskosten berücksichtigt werden. Allerdings ist dies nicht unbegrenzt möglich, denn der Gesetzgeber hat die Unterkunftskosten auf 1.000 € im Monat gedeckelt. Im nachfolgend beschriebenen Streitfall stellte sich die Frage, ob auch die Kosten für einen Stellplatz den Unterkunftskosten zuzurechnen sind.

Der Kläger war 2019 in C tätig. Er unterhielt einen Wohnsitz in E und einen Wohnsitz in G. In G hatte er einen Pkw-Stellplatz für 60 € je Monat angemietet. Die dortige Wohnung befand sich zwar auf einem anderen Grundstück, war aber fußläufig erreichbar. In seiner Einkommensteuererklärung 2019 erklärte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit von rund 96.400 €. Zudem machte er Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung von ca. 42.100 € geltend. Darin waren unter anderem Sanierungskosten von 34.000 € sowie Stellplatzkosten von 720 € (12 x 60 €) enthalten. Das Finanzamt kürzte die geltend gemachten Aufwendungen jedoch auf die maximal zulässigen Unterkunftskosten von 1.000 € je Monat und berücksichtigte darüber hinaus Abschreibungen für die Einrichtung i.H. von rund 430 €. Hiergegen wehrte sich der Kläger, denn seiner Ansicht nach waren die Stellplatzkosten von 720 € ebenfalls zu berücksichtigen.

Seine Klage vor dem FG Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 21.9.2022, Az.: 3 K 48/22) war erfolgreich. Die Stellplatzkosten stellten demnach notwendige Mehraufwendungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung dar. Sie fallen nicht unter die monatliche Begrenzung auf 1.000 €, da es sich nicht um Unterkunftskosten handele. Auch wenn in der Gesetzesbegründung ausgeführt werde, dass von den Unterkunftskosten die Stellplatzmiete erfasst sei, rechtfertige dies kein anderes Ergebnis. Im Gesetz selbst stehe es nämlich nicht. Auch das Schreiben des BMF zu diesem Thema ändere daran nichts, da die Gerichte nicht an die Verwaltungsanweisungen gebunden seien. Die Revision wurde zugelassen.

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