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Blogbeitrag
26.05.2026

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen (Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo)) tritt ab dem 27. September 2026 ein neuer regulatorischer Rahmen in Kraft, der die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen grundlegend verändert.

Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Klimaaussagen zu schützen und gleichzeitig transparente, vergleichbare Informationen zu fördern. Für Unternehmen – insbesondere in stark regulierten Branchen wie der Energieversorgung – entsteht daraus ein erheblicher Handlungsbedarf. Die EmpCo-Richtlinie wirkt dabei weit über Marketingfragen hinaus und betrifft Prozesse, Datenstrukturen und Governance gleichermaßen. Die EmpCo-Richtlinie wurde durch das „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ in das deutsche Recht umgesetzt.

Hintergrund und Zielsetzung der EmpCo-Richtlinie

Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen hat in den vergangenen Jahren zu einer inflationären Verwendung von Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ geführt. Häufig fehlten jedoch belastbare Nachweise für entsprechende „Buzzwords“, sodass Verbraucher Aussagen nur schwer einordnen konnten. Die EU reagiert darauf mit der EmpCo-Richtlinie, die die bestehenden Regelungen zum Verbraucherschutz erweitert. Sie verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Stärkung von Verbraucherrechten durch transparente Informationen,
  • Verbot irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen,
  • Einführung einheitlicher Kriterien für Nachhaltigkeitslabel und Produktinformationen.

Neue Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel

Die EmpCo-Richtlinie führt einheitliche, verbindliche Anforderungen für sogenannte „Green Claims“ ein. Für die Unternehmen sind folgende Punkte besonders relevant:

Verbot pauschaler „Green Claims“

Pauschale Umweltaussagen sind grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht durch konkrete, klar spezifizierte und nachvollziehbare Angaben erläutert werden. Unpräzise oder nicht belegbare Aussagen gelten als unlauter und können zu Abmahnungen und Sanktionen führen.

Deutliche Einschränkung von Kompensationsmodellen

Besondere Bedeutung kommt der Bewertung von CO₂-Kompensationsmodellen zu. Aussagen, die den Eindruck einer Klimaneutralität ausschließlich durch Kompensationsmaßnahmen vermitteln, sind künftig grundsätzlich unzulässig. Unternehmen sind künftig gefordert, reale Emissionsreduktionen und strukturelle Maßnahmen in den Mittelpunkt ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu stellen.

Regulierung von Nachhaltigkeitssiegeln

Die Richtlinie adressiert auch die Vielzahl an Labels und Siegeln im Markt: Unzulässig sind Nachhaltigkeitssiegel ohne ein zugrunde liegendes, transparentes und unabhängiges Zertifizierungssystem.

Damit wird die Vergleichbarkeit für Verbraucher erhöht und zugleich der Missbrauch von Umweltsiegeln reduziert.

Nachweispflichten und Dokumentation

Die Richtlinie erfordert eine umfassende Absicherung sämtlicher Aussagen. Dazu müssen Unternehmen:

  • belastbare Daten und Nachweise für ihre Umweltaussagen vorhalten,
  • Aussagen intern validieren und dokumentieren und
  • bei Zukunftsversprechen (z. B. Net-Zero) konkrete Umsetzungspläne vorlegen.

Risiken bei Nichtbeachtung

Die Nichtbeachtung der EmpCo-Vorgaben kann erhebliche Folgen nach sich ziehen, unter anderem:

  • wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Klagen,
  • Bußgelder - in schweren grenzüberschreitenden Fällen können Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden,
  • nachhaltige Reputationsschäden.

Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Transparenzanforderungen (z. B. CSRD) wird die Konsistenz zwischen Berichtswesen und externer Kommunikation zu einem kritischen Erfolgsfaktor.

Wie bereiten sich Unternehmen optimal vor?

Folgende Maßnahmen sollten Unternehmen zeitnah durchführen:

1. Vollständige Analyse aller Nachhaltigkeitsaussagen

  • Erfassung aller Green Claims in Marketing, Vertrieb und auf Produkten
  • Bewertung dieser Aussagen hinsichtlich ihrer Nachweisbarkeit

2. Aufbau eines zentralen Nachweis-Frameworks

  • Systematische Dokumentation aller Umweltinformationen
  • Integration in ESG-Reporting und Datenstrukturen

3. Einführung klarer Governance- und Freigabeprozesse

  • Implementierung eines „Green Claims Approval“-Prozesses
  • Einbindung von Legal, Compliance und Nachhaltigkeit bevor Green Claims genutzt werden

4. Überarbeitung von Marketing- und Kommunikationsstrategien

  • Vermeidung pauschaler Umweltaussagen insbesondere auf Produkten, der Unternehmenshomepage, in der Werbung (einschl. auf Werbemitteln) sowie der Unternehmenskommunikation (einschl. Social Media)
  • Fokus auf konkrete, messbare Aussagen zu Nachhaltigkeitsthemen

5. Schulung relevanter Fachbereiche

  • Sensibilisierung von Marketing, Vertrieb und Management
  • Aufbau interner Expertise zu ESG- und Verbraucherschutzanforderungen
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