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Blogbeitrag
27.01.2026

Die deutsche Erbschaftsteuer steht vor einer Zäsur, die das Fundament der Unternehmensnachfolge erschüttern könnte. Während die aktuelle Praxis noch auf den großzügigen Verschonungsregeln basiert, bereitet das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Entscheidungen vor, die das Ende der steuerlichen Privilegien für Betriebsvermögen einläuten könnten.

Sven Weidemeier ist Steuerberater bei PKF Fasselt

von
Sven Weidemeier

Was ist aktuell strittig und beim BVerfG anhängig?

Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht das Verfahren 1 BvR 804/22. Hierbei prüft das Gericht, ob die weitreichenden Privilegien bei der Übertragung von Betriebsvermögen (§§ 13a-13c, 28a ErbStG) mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind.

Kritisiert wird insbesondere:

  • Die Ungleichbehandlung: Während Betriebsvermögen oft nahezu steuerfrei übertragen werden kann, bleibt Privatvermögen (z. B. Immobilien oder Wertpapiere) erheblich belastet.
  • Die Verschonungsbedarfsprüfung: Besonders bei Erwerben über 26 Mio. € steht das aktuelle System im Fokus der Richter.
  • Zusätzliche Verfahren: Neben dem Hauptverfahren sind weitere Fälle anhängig, wie der Normenkontrollantrag des Landes Bayern, oder der sogenannte „Parkhaus-Fall“ (1 BvR 1761/24) zur Abgrenzung von begünstigtem Vermögen.

Interessant ist die verfahrensrechtliche Nuance: Das BVerfG prüft im aktuellen Hauptverfahren zwar primär eine Verletzung des Rechtsschutzes durch den BFH, könnte aber – wie bereits 2014 – über ein sogenanntes obiter dictum die Verfassungswidrigkeit des gesamten Verschonungssystems feststellen.

Ungewisse Zukunft: Sicher ist nur, dass es nicht günstiger wird

Zwar ist der Ausgang der Verfahren ungewiss, doch der politische und fiskalische Druck lässt kaum Raum für Optimismus. Die Positionen der Parteien verdeutlichen, dass Verschärfungen drohen:

  • SPD: Diskutiert wird ein Systemwechsel hin zu einem einmaligen „Lebensfreibetrag“ oder einem „Erbdeckel“, kombiniert mit einer Mindestbesteuerung für große Vermögen.
  • Wirtschaftsweise: Experten empfehlen, die Verschonungsabschläge zu senken und durch Stundungsmodelle zu ersetzen.
  • Union (CDU/CSU): Plädiert zwar für höhere Freibeträge, steht aber unter erheblichem Druck, Reformgespräche aufzunehmen.

Das Risiko für Unternehmer: Ein Wechsel hin zu reinen Stundungsmodellen würde bedeuten, dass Steuern zwar aufgeschoben, aber als Schulden in der Bilanz geführt werden müssen. Dies kann das Rating bei Banken verschlechtern und die Liquidität für künftige Investitionen massiv einschränken.

Unsere Empfehlung: Das Zeitfenster der aktuellen Rechtslage nutzen

Mit steuerlichen Verbesserungen ist eher nicht zu rechnen. Daher raten wir, geplante Übertragungen von Betriebsvermögen zeitnah nach der noch geltenden Rechtslage durchzuführen.

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