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Blogbeitrag
08.01.2026

Neue Chancen für energieintensive Branchen

Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien für Beihilfen zur Strompreiskompensation überarbeitet und damit einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Industriestandorts Deutschland vollzogen. Die Anpassungen reagieren auf aktuelle Entwicklungen auf den Energiemärkten sowie das erhöhte Risiko der Verlagerung von CO₂-Emissionen. Für Unternehmen in energieintensiven Branchen eröffnen sich dadurch neue Wettbewerbsvorteile.

Peter von Lackum ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei PKF Fasselt

von
Peter von Lackum

Was ist neu bei der Strompreiskompensation?

Die aktualisierten ETS-Beihilfeleitlinien sehen mehrere zentrale Anpassungen vor:

  • Erweiterte Branchenliste: 20 zusätzliche Sektoren und zwei Teilsektoren sind künftig beihilfeberechtigt. Neu hinzugekommen sind u. a. die Produktion organischer Chemikalien sowie Teilbereiche der Keramik-, Glas- und Batteriezellindustrie. Mitgliedstaaten können weitere Sektoren benennen, wenn ein Verlagerungsrisiko nachgewiesen wird.
  • Höhere Beihilfeintensität: Für bereits beihilfefähige Sektoren steigt die Förderquote von 75 % auf 80 %, um dem gestiegenen Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken.
  • Ökologische Gegenleistungen: Mindestens 50 % der Beihilfen müssen in Projekte investiert werden, die Treibhausgasemissionen senken oder Stromsystemkosten reduzieren – etwa in Kapazitäten zur Erzeugung von erneuerbaren Energien, Energiespeicher, Elektrolyseure für erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Wasserstoff sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz oder Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität.
  • Aktualisierte Emissionsfaktoren: Für den Zeitraum 2026-2030 werden die CO₂-Emissionsfaktoren und geografischen Gebiete auf Basis aktueller Daten angepasst. Mitgliedstaaten können Übergangsregelungen vorsehen.
  • Keine Doppelkompensation: Ab 2026 wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten bei bestimmten Produkten berücksichtigt, um Überschneidungen mit der Strompreiskompensation zu vermeiden.
  • CBAM und Düngemittel: Für Sektoren wie Düngemittelhersteller und der Eisenerzbergbau bleibt die Beihilfefähigkeit bestehen, trotz zusätzlicher Verpflichtungen im Rahmen des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM).

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Änderungen schaffen für energieintensive Branchen neue Chancen, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und gleichzeitig in nachhaltige Technologien zu investieren. Unternehmen sollten die neuen Vorgaben frühzeitig in ihre Strategie einbinden und die komplexe Antragstellung vorbereiten.

Unser Fazit

Die Ausweitung der Strompreiskompensation ist ein klares Signal: Die EU will den Industriestandort Europa stärken und den Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft unterstützen. Für betroffene Unternehmen gilt: durch proaktives Handeln können die Vorteile der neuen Regelungen optimal genutzt werden.

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