Derzeit werden Pakete, die aus einem Nicht-EU-Land an einen Verbraucher in der EU versendet werden, nicht mit Zollabgaben belastet, wenn der Wert der Waren unter 150 € liegt (sogenannte De-minimis-Zollschwelle). Neben erhobener Einfuhrumsatzsteuer ist ebenfalls eine Zollanmeldung erforderlich, lediglich erhoben werden die Zölle nicht. Aufgrund unfairer Wettbewerbsbedingungen durch Zustrom von Billigwaren aus Nicht-EU-Ländern (insb. aus China) haben sich die EU-Finanzminister bereits in der Vergangenheit darauf verständigt, die 150 €-Zollfreigrenze abschaffen zu wollen. Dies war nach Einführung einer zentralen EU-Zolldatenplattform für 2028 geplant. In der Ratstagung vom 13. November 2025 wurde sich aufgrund der Dringlichkeit der Lage darauf verständigt, bereits baldmöglichst in 2026 eine einfache, vorübergehende Lösung zu schaffen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund zu vermeiden, dass einzelne EU-Mitgliedstaaten bereits vorab unilaterale Regelungen schaffen. Wie die genaue Übergangslösung aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Unternehmer, die derzeit von der 150 €-Zollfreigrenze profitieren, sind daher dringend angeraten zu überlegen, wie mit den zeitnah drohenden neuen Umständen umzugehen ist (z. B. ggf. Anpassung des Flow of Goods) sowie die Entwicklungen in den kommenden Wochen zu verfolgen.