Blogbeitrag
Erscheinungsdatum 16.01.2024

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat im Rahmen einer am 12.01.2024 veröffentlichen Entscheidung (Aktenzeichen: 2 BvL 8/13) entschieden, dass die im Rahmen des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes im Jahre 2001 vorgenommene Änderung des § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insoweit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, als hierdurch eine Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nicht zum Buchwert möglich ist.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind nun unentgeltliche Übertragungen von Vermögensgegenständen aus dem Gesamthandvermögen einer Personengesellschaft in das selbige einer beteiligungsidentischen Personengesellschaft wieder möglich.

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