Nach der Zustimmung des EU-Parlaments am 3. April 2025 und des Rates der Europäischen Union am 14. April 2025 wurde die sog. „Stop-the-clock“-Richtlinie, also die zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten nach CSRD für Unternehmen der sog. zweiten (Berichtspflicht gem. CSRD a.F. für am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre) und dritten Welle (Berichtspflicht gem. CSRD a.F. für am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnende Geschäftsjahre) sowie die Reportingpflichten nach CSDDD am 16. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen sind damit am 17. April 2025 in Kraft getreten und müssen nunmehr bis zum 31. Dezember 2025 von den Mitgliedstaaten der EU ins nationale Recht umgesetzt werden.
Damit gibt es nun für alle von der Verschiebung betroffenen Unternehmen eine „Verschnaufpause“ für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD bis zum Geschäftsjahr 2027 (zweite Welle) bzw. 2028 (dritte Welle) und das Reporting nach CSDDD um ein Jahr. Gleichzeitig hat die EU jetzt auch mehr Zeit, sich über die inhaltlichen Änderungen der CSRD und der CSDDD zu verständigen.