Blogbeitrag
11.07.2024

Reduzierter Energiesteuersatz sowie Vorschriften aus der Energiesteuerentlastung bleiben über den 1. Juli 2024 hinaus erhalten!

Durch den Gesetzgeber wurde zwischenzeitlich eine Verlängerung notwendiger beihilferechtlicher Freistellungsanzeigen vorgenommen und von der EU-Kommission veröffentlicht, sodass nun auch zunächst bis zum 30. Juni 2027 nachfolgende energiesteuerliche Begünstigungsvorschriften weiter gelten:

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