Das Strom-, Energie- und Alkoholsteuerrecht ist fortlaufend im Wandel und in der täglichen Praxis seit geraumer Zeit nicht mehr wegzudenken. Die in Unternehmen und sonstigen Institutionen vorkommenden Anwendungsfälle reichen von einer Steueranmeldung über die Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen oder Steuerentlastungen für Energieerzeugungsanlagen oder der energieintensiven Industrie. Immer häufiger erreichen die in Anspruch genommenen Begünstigungen beträchtliche Größenordnungen.
Folgenden Themen werden besprochen:
- Neufassungen der Strom- und Energiesteuerentlastungen für BHKW-Betreiber und die Industrie
- Änderungen bei Strom- und Energiesteuertransparenzverordnung
- Neuerungen bei den Antragsfristen für eine Strom- und Energiesteuerentlastung.