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Blogbeitrag
09.07.2025

Die EU-Kommission hat am 4. Juli 2025 einen neuen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der die EU-Taxonomie vereinfacht. Dieser neue Rechtsakt ist zwar inhaltlich Teil einer umfassenderen Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, wird jedoch rechtlich getrennt vom sogenannten Omnibus-Verfahren behandelt.

von
Mahmood Mohebbi

Die Neuregelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für Geschäftsberichte ab dem Berichtsjahr 2025. Den Unternehmen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die Änderungen erst ab dem Geschäftsjahr 2026 anzuwenden, wenn sie dies für geeigneter halten.

Wichtige Änderungen im Rahmen des Vereinfachungspakets im Überblick

Wesentlichkeitsschwellen 

  • Nicht-Finanzunternehmen müssen die Taxonomiefähigkeit und -konformität ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten nur dann bewerten, wenn diese wesentlich sind. Eine Aktivität gilt als wesentlich, wenn sie kumulativ mindestens 10 % des Gesamtumsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) oder der Betriebsausgaben (OpEx) des Unternehmens ausmacht. Durch die Einführung der Wesentlichkeitsschwellen können sich Unternehmen bei der Berichterstattung nach EU-Taxonomie auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren. 

Erleichterung der OpEx-Berichterstattung

  • Unternehmen können auf die Bewertung der Taxonomiekonformität ihrer Betriebsausgaben verzichten, sofern diese für ihr Geschäftsmodell nicht wesentlich sind.

Vereinfachte Meldebögen für die Taxonomieberichterstattung

  • Die Vereinfachung der Meldebögen führt bei Nicht-Finanzunternehmen zu rund 64 % weniger Datenpunkten, über die zu berichten ist.
  • Bei Finanzunternehmen erfolgt sogar eine Reduktion um etwa 89 % der bisherigen Datenpunkte, da beispielsweise die Green Asset Ratio (GAR) für Banken vereinfacht wurde.

Erleichterte Anwendung der DNSH-Kriterien (Do No Significant Harm) 

  • Die Anforderungen zur Einhaltung der DNSH-Kriterien im Umgang mit Chemikalien (insbesondere bei Umweltverschmutzung) wurden vereinfacht.

Nächster Schritt

Der delegierte Rechtsakt muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat inhaltlich geprüft werden. Die maximale Prüffrist beträgt sechs Monate.

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