Die PKF TREUWERK AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Joint Venture zwischen TREUWERK und PKF Fasselt setzt die Expertise beider Partner in hochqualifizierten Prüfungs- und Beratungsleistungen von unmittelbar und mittelbar BaFin-regulierten Mandanten ein.
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Umfangreiche Fach- und Branchenexpertise
Wir zeichnen uns durch eine umfassende Fach- und Branchenexpertise sowie langjährige Erfahrung und Spezialisierung in der Prüfung und Beratung von durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) aufsichtlich regulierte Unternehmen aus. Darunter fallen insbesondere Kreditinstitute oder Wertpapier- und Finanzdienstleistungsinstitute, aber auch Zahlungsinstitute oder Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie IT-Auslagerungsunternehmen. Unser Angebot richtet sich an: CRR-Kreditinstitute, spezialisierte Kreditinstitute mit Branchenspezialisierung oder auch Förder-/Bürgschaftsbanken und Pfandbriefbanken. Die Payment-Branche (Zahlungs-, E-Geldinstitute, FinTechs), registrierte oder erlaubnispflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapier- und Finanzdienstleistungsunternehmen (Vermögensverwalter und Wertpapierhändler, Leasing- und Factoring-Unternehmen) zählen ebenso zu unseren Mandanten wie Versicherungsunternehmen und Auslagerungsunternehmen mit aufsichtsrechtlicher Relevanz, beispielsweise IT-Dienstleistungen.
Maßgeschneiderte Mandatsbetreuung
Gerade in der Zusammenarbeit mit mittelständischen oder spezialisierten Instituten setzen wir unsere Stärke einer hochindividuellen Mandatsbetreuung, bei der der Fokus stets auf den konkret anwendbaren und umzusetzenden Anforderungen liegt, gezielt ein. Die speziellen Anforderungen an den Jahresabschluss und das Rechnungswesen für BaFin-regulierte Unternehmen decken wir fachlich ebenso präzise ab wie die aufsichtlichen Anforderungen und deren stetige Neuerungen, beispielsweise:
- Neue oder veränderte nationale sowie internationale Rechnungslegungsvorschriften und zusätzliche aufsichtliche Meldeanforderungen/Stresstests vor dem Hintergrund sich verändernder politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Anforderungen an ein zielgerichtetes Risikomanagementsystem (Governance, Risk und Compliance - GRC), das sich dicht an den tatsächlichen Geschäftsprozessen des Instituts orientiert
- Anforderungen an eine nachhaltige Finanzwirtschaft („Sustainable Finance“)
- Compliance-Regelungen rücken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene stärker zusammen und werden vereinheitlicht. Beispiele hierfür sind die EU-Geldwäscherichtlinien oder die Ermöglichung eines stärkeren Hinweisgeberschutzes in Deutschland durch Umsetzung der EU-Hinweisgeberrichtlinie
- Neue Assetklassen und Zielkunden in der Vermögensverwaltung und für Kapitalverwaltungsgesellschaften, bspw. digitale Vermögenswerte
- Neue Regulierungen und neue Marktteilnehmer im Zahlungsverkehr (payment), die von Internet- und Technologiekonzernen bis zu FinTechs reichen
- Die IT-Aufsicht entwickelt sich stetig weiter und Anforderungen an regulierte Unternehmen werden aus den europäischen Vorgaben beispielweise in den BAIT/ZAIT/VAIT/KAIT konkretisiert.
Unsere branchenspezifischen Leistungen
Prüfung
- Prüfung von Jahres- und Quartalsabschlüssen (HGB, IFRS) unter Berücksichtigung der für ein Institut geltenden branchenspezifischen Rechnungslegungsnormen (z. B. RechKredV, RechZahlV u. a.)
- prüferische Durchsichten (Review)
- Prüfungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Prüfungen des Internen Kontrollsystems beim Dienstleistungsunternehmen für auf das (IT-)Dienstleistungsunternehmen ausgelagerte Funktionen gemäß IDW PS 951/ISAE 3402
- Durchführung von Sonderprüfungen im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei Kredit-, Finanzdienstleistungs-/Wertpapier- und Zahlungsinstituten (Deckungsprüfungen oder Prüfungen in den Bereichen Kreditgeschäft, Geldwäscheprävention, Risikomanagement, Geschäftsorganisation u. a. nach § 44 KWG)
- Übernahme der internen Revision als Teil- oder Vollauslagerung oder einzelfallbezogen. Sowohl für beaufsichtigte Institute als auch für Auslagerungsdienstleister beaufsichtigter Institute (z. B. im Bereich Softwareentwicklung oder IT-Betrieb)
- Prüfungen von Compliance- oder Risiko-Managementsystemen nach IDW PS 980 und IDW PS 981
Beratung und Projekte
- Ausgestaltung eines angemessenen und proportionalen Compliance- und Risikomanagementsystems, das einen wesentlichen Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation nach § 25a KWG, § 40 ff. WpIG bzw. § 27 ZAG darstellt
- Werthaltigkeitsprüfung von Sicherheiten
- Analyse des Internen Kontrollsystems in Bezug auf Handels-, Kredit- und Risikomanagementprozesse
- Unterstützung im Bereich Geldwäscheprävention und Wertpapier-Compliance
- Beratung und Unterstützung im aufsichtsrechtlichen Meldewesen
- Implementierung und Beratung im Bereich Datenschutz, IT-Governance und Informationssicherheit
- Beratung im Rahmen der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen in Auslagerungsfällen (EBA/GL/2019/02, MaRisk)
- Unterstützung bei der Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen
- Unterstützung in der Vorbereitung auf gesetzliche Prüfungen und Sonderprüfungen und Begleitung während des gesamten Prüfungsablaufs
- Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht, Beihilferecht, Zivil- und Vertragsrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Zahlungsverkehrsrecht
- steuerliche Beratung, z. B. Anfertigung von Steuererklärungen, Unterstützung und Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen, steuergestaltende Beratung Einführung, Begleitung und Erstellung der E-Bilanz, Beratung bei lohnsteuer- und umsatzsteuerrechtlichen Sachverhalten, Unternehmens- und Konzernsteuern im In- und Ausland,
- Corporate Finance, z. B. Unternehmensbewertung, Fairness Opinions, Purchase Price Allocation, Unterstützung von Portfolio-Transaktionen und Carve-Outs, Restrukturierung und Sanierung
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