Ob Unternehmen der Energiewirtschaft oder energieintensives Unternehmen des produzierenden Gewerbes — unsere Dienstleistungen für die Energiewirtschaft umfassen das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Bestätigungsleistungen.
Ihr Ansprechpartner
Aufgrund unserer tiefgreifenden branchenspezifischen Erfahrung sowie umfangreichen Kenntnissen der spezialgesetzlichen Regelungen, bieten wir Ihnen Prüfungsleistungen, deren Mehrwert weit über die Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder einer Bescheinigung hinaus geht.
Tiefgreifende Expertise und eingespielte Prüfungsteams
Eingespielte Prüfungsteams und ein optimal strukturiertes Prüfungskonzept ermöglichen es uns, durch unsere Prüfung effektiv und effizient eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung im Bestätigungsvermerk zu erreichen. Unser Prüfungsansatz basiert hierbei auf einer risikoorientierten Prüfungsstrategie unter Verwendung modernster IT-Prüfungstools. Wir passen unser Vorgehen individuell an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens an und berücksichtigen selbstverständlich alle einschlägigen Prüfungsstandards.
Unsere Prüfungs- und Bestätigungsleistungen
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
- Prüfungen nach HGB und IFRS einschließlich prüferischer Durchsichten
- Prüfungen der Unbundling-Rechnungslegung nach § 6b EnWG
- Prüfungen nach § 53 HGrG
- Package-Prüfungen für Konzernabschlüsse oder für Gesamtabschlüsse von Kommunen (NKF) einschließlich der Kommunikation mit anderen Abschlussprüfern
Spezialgesetzliche Prüfungen
- Bescheinigungen nach EEG für EVU, Netzbetreiber, EEG-Anlagenbetreiber sowie energieintensive Unternehmen
- Bescheinigungen nach KWK-G für Netzbetreiber, Einspeiser, Wärmenetzerrichter sowie energieintensive Unternehmen
- Bestätigungen z. B. zur Ordnungsmäßigkeit von Konzessionsabgabenabrechnungen oder Abwassergebührenabrechnung durch das EVU gegenüber Kommunen
Sonderprüfungen und Bestätigungen
- Prüfung von Tarifkalkulationen
- Prüfung der Angemessenheit von Strom-, Gas- und Fernwärmeabsatzpreisen einschließlich Preisanpassungsregelungen u. a. bei Rechtstreitigkeiten
- Individuell vereinbarte Untersuchungshandlungen, bei denen zweckbezogen ausgewählte Einzelaspekte detailliert überprüft werden
- Bescheinigungen über die Verwendung von Fördermitteln
- Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von internen Kontrollsystemen für (regulierte) Geschäftsprozesse
- Prüfung von (Tax-)Compliance-Managementsystemen unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Besonderheiten nach IDW PS 980
- Prüfung des dienstleistungsbezogenen internen Kontrollsystems bei ausgelagerten Dienstleistungen nach IDW PS 951