Unsere Erfahrung 

Einer unserer Branchenschwerpunkte im Kompetenzcenter „Öffentlichen Sektor“ ist die kommunale Entsorgungswirtschaft, in der wir seit weit über zwanzig Jahren Unternehmen und Einrichtungen in privater und öffentlich-rechtlicher Rechtsform prüfen und beraten. 

Ihre Ansprechpartnerin

Aktuell prüfen und beraten wir ca. 20 kommunale Entsorgungsunternehmen unterschiedlicher Rechtsformen, schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen.

Unser Leistungsspektrum 

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und eines eingespielten auf die Branche spezialisierten Teams kennen wir die Themen, die die Entsorgungswirtschaft bewegen, und stehen Ihnen lösungsorientiert zur Seite. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei neben der klassischen Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung, insbesondere interdisziplinäre Beratungsprojekte zur Neuorganisation von kommunalen Aufgaben, z. B. Ausgliederungen und interkommunale Kooperationen, in denen wir rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz aus einer Hand einbringen. 

Unser Anspruch 

Es ist unser Anliegen, Sie umfassend, interdisziplinär und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten zu beraten. Unser spezialisiertes Branchenteam besteht daher neben Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen und Rechtsanwältinnen bzw. -anwälten auch aus IT-Spezialistinnen und Spezialisten sowie einem Bauingenieur. 

Unsere Leistungen in der Entsorgungswirtschaft

Wir bieten Ihnen gesetzliche und freiwillige Jahres- und Konzernabschlussprüfungen an, die speziell auf die Entsorgungswirtschaft zugeschnitten sind. Spezialthemen wie die Bilanzierung von Entwässerungsanlagen, die Bewertung von Deponierückstellungen, die Bilanzierung von Gebührenüberdeckungen oder die Abgrenzung von Grabnutzungsgebühren gehören zum Leistungsportfolio unserer spezialisierten Prüfungsteams. Bei Bedarf können wir darüber hinaus auf Expertenwissen zu steuerlichen, rechtlichen oder technischen Fragestellungen zurückgreifen.

 

Zu unserem Leistungsumfang im Bereich der Steuerberatung zählt neben der Deklaration von Ertrag- und Umsatzsteuer insbesondere auch die Gestaltungsberatung. Unsere Steuerexperten sind mit den Besonderheiten im öffentlichen Sektor seit vielen Jahren vertraut und stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Neben der Umsetzungsberatung zum § 2b UstG helfen wir Ihnen gerne auch bei Fragen zur Energiesteuer, Stromsteuer, Plastiksteuer oder zur Abgrenzung von Betrieben gewerblicher Art. Zudem bieten wir Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen an.

Die Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist durch die Einführung des § 2b in das Umsatzsteuergesetz vom Grundsatz her verändert worden. Die verpflichtende Umsetzung soll nun zum 1. Januar 2025 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind Leistungs- und Vertragsbeziehungen neu zu würdigen. Zur Vermeidung von Steuernachteilen sind nach erfolgter Beurteilung unter Umständen Änderungen notwendig. Wir begleiten Sie sowohl in der Analyse- als auch in der Umsetzungsphase, bereiten verbindliche Auskünfte vor und unterstützen sie bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungsbedürfnissen.

Neben der klassischen Rechtsberatung insbesondere in den Bereichen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht umfasst die Rechtsberatung für die Entsorgungswirtschaft auch die Rechtsgebiete Vergaberecht und EU-Beihilferecht. Wir helfen Ihnen sowohl bei Fragestellungen der einzelnen Rechtsgebiete als auch im Rahmen einer umfassenden Begutachtung verschiedener Facetten im Rahmen einer geplanten Umstrukturierung.

In der Entsorgungsbranche spielen das Preis- und das Gebührenrecht eine große Rolle. Wir beraten Sie bei Fragen zur Ausgestaltung der Gebührenbedarfsrechnung, zur Ermittlung von kalkulatorischen Kosten, zur gebührenrechtlichen Ansatzfähigkeit von Ausgaben sowie zur Ermittlung und Verrechnung von Gebührenüber- oder -unterdeckungen. Im Rahmen des Preisrechts bieten wir Ihnen die Prüfung von LSP-Preisen an, aber auch die Beratung zu ausgewählten Einzelfragen, beispielsweise zur Zulässigkeit einer bestimmten Preisart.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von IT-Projekten sowohl beratend als auch im Rahmen von projektbegleitenden Prüfungen. Dies bietet Ihnen die notwendige Sicherheit bei Systemumstellungen oder -wechseln. Zudem führen wir IT-Prüfungen innerhalb aber auch außerhalb der Jahresabschlussprüfung durch.

IT-bezogene Prüfungs- und Beratungsleistungen

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