Interdisziplinäre Beratung für die Automobilwirtschaft
PKF Fasselt verfügt über eine besondere Expertise bei der Prüfung und Beratung von Mandanten der Automobilbranche, wie Produzenten, Zulieferern und Händlern.
Ihre Ansprechpartner
Speziell für mittelständische Unternehmen, die im After Sales Market tätig sind, stellen sich unterschiedliche wirtschaftliche und steuerliche Fragen, die maßgeschneiderte Lösungen erfordern. Direkten Zulieferern von Automobilkonzernen, insbesondere Dienstleistern im IT-Bereich und der Automatisierungstechnik, stehen wir mit unserem interdisziplinären Beratungsansatz zur Seite.
Unsere Leistungen für die Automobilbranche
- Spezifische umsatzsteuerliche Themen, Nachweispflichten, Außenprüfung und finanzgerichtliche Durchsetzung der Rechte, hier insbesondere auch die umsatzsteuerliche Behandlung der Garantieabwicklung oder der Altteilrückgabe
- Steuerdogmatische und steuerpolitische Themenstellungen durch die Erstellung von Gutachten
- Finanzgerichtliche Musterprozesse für branchenspezifische Streitthemen
- Passgenaue Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Außenprüfungen, ggf. auch als Vorbereitung eines sich anschließenden Rechtsbehelfsverfahrens
- Rechnungslegung nach HGB, IFRS und Steuerrecht
- Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB als auch nach internationalen Rechtsgrundsätzen (US-GAAP, IFRS) einschließlich Package-Prüfungen und prüferische Durchsichten
- Beratung in speziellen Fragen der Rechnungslegung sowie IT-gestützte Abbildung von Prozessen etwa bei der Projekt- oder Serienfertigung
- Steuerliche Gestaltungsberatung unter besonderer Beachtung des stets an Bedeutung gewinnenden internationalen Steuerrechts, insbesondere zu Fragen der Einkunftsabgrenzung, der rechtssicheren Gestaltung von Verrechnungspreisen in international tätigen Konzernen, im Zusammenhang mit Betriebsstätten sowie der internationalen Entsendung von Arbeitnehmer:innen
- Unterstützung bei M&A und Transaktionen, insbesondere Financial und Tax Due Diligence-Unterstützung bei bzw. der Prüfung von Compliance Management-Systemen (u. a. IDW PS 951), internen Kontrollsystemen, Risikomanagementsystemen sowie der internen Revision
- Laufende und spezielle steuerliche Beratung (insbesondere Umsatzsteuer, ErbSt/Schenkungsteuer, Lohnsteuer z. B. hinsichtlich der Überlassung von PKWs zur privaten Nutzung)
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