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Energieprodukte wie Strom, Gase (z. B. Erdgas), Kohle und Mineralöl unterliegen in Deutschland der Verbrauchsteuer. Ihre gesetzliche Grundlage finden diese im Stromsteuergesetz (StromStG) und dem Energiesteuergesetz (EnergieStG), welche die Besteuerung von Energieerzeugnissen regeln. 

Ihre Ansprechpartner

Lukas Bien

Associate Partner

Uwe Deuerlein ist Associate Partner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei PKF Fasselt

Uwe Deuerlein

Associate Partner

Viele Unternehmen nutzen die bestehenden Entlastungsmöglichkeiten nicht vollständig, lassen Optionen damit ungenutzt oder begeben sich sogar in ein Risiko, da Besonderheiten und Restriktionen nicht bekannt sind. Angesichts des intensiven Wettbewerbs und stetig steigender Energiekosten, kann das ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil für das Unternehmen sein. Wir beraten Sie umfassend zu den Themen Strom-, Energie- und Alkoholsteuer sowie zu Entlastungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

Unser Leistungsspektrum im Bereich Strom- und Energiesteuer

  • Steueranmeldungen und -entlastungsanträge
  • Antragsbegleitende Kommunikation mit Hauptzollämtern (von der Klärung von Detailfragen bis zur Prüfung von Bescheiden)
  • Begleitung von Außenprüfungen (einschließlich etwaiger Ordnungswidrigkeitenverfahren)
  • Interessenvertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren 
  • Beratung in Verbrauchssteuerfragen und Fragen des Zollrechts
  • Identifizierung von Entlastungsmöglichkeiten oder Zuschüssen
  • Konzeption und Optimierung von Modellen in der betrieblichen Praxis (z. B. Contracting, PPA, Pacht- und Betriebsführungsmodelle, Eigenerzeugung)