Umfassende Kenntnis ihrer Tätigkeit

Die steuerliche Begleitung von Unternehmen der Sozialwirtschaft und Non-Profit Organisationen setzt ein vertieftes Verständnis ihrer Strukturen und Tätigkeitsbereiche voraus. 

Nur auf dieser Grundlage kann eine zutreffende steuerliche Einordung der Aktivitäten und der daraus resultierenden Zahlungsströme und Vermögenspositionen erfolgen; der alleinige Blick in die Zahlen des Rechnungswesens reicht dafür in der Regel nicht aus. Daher ist für uns eine intensive, inhaltliche Beschäftigung mit ihrer Organisation Grundlage für eine erfolgreiche Beratung.

Vertrauensvoller und persönlicher Kontakt

Vor diesem Hintergrund suchen wir den vertrauensvollen und persönlichen Kontakt mit Ihnen, um auf einer breiten Grundlage die bestmögliche Beratung sowohl im Rahmen der Steuerdeklaration für abgelaufene Zeiträume als auch der steuerlichen Gestaltungsberatung für zukünftige Zeiträume sicherzustellen. Dabei stehen wir Ihnen sowohl bei größeren Neustrukturierungen als auch bei den täglichen Fragen im Bereich der unterschiedlichen Steuerarten bzw. der Gemeinnützigkeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Tiefgreifende Expertise und eingespielte Teams

Das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften ist ein Spezialgebiet. Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen aus den Bereichen Gemeinnützigkeitsrecht, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer stellt erhöhte Anforderungen an die Einrichtungen und ihre Berater. Um diese Herausforderungen gemeinsam mit Ihnen zu meistern, bieten wir Ihnen ein eingespieltes Team mit umfassender Expertise in den relevanten Steuerthemen, das neben umfassenden Rechtskenntnissen über Erfahrung in den branchenspezifischen Anwendungsbereichen verfügt.

Unsere Leistungen

  • Erstellung der lfd. Steuererklärungen (Gemeinnützigkeitserklärungen, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Kommunikation mit den Finanzbehörden
  • Prüfung von Bescheiden
  • Begleitung von Einspruchs- und ggf. Klageverfahren
  • Steuerliche Aufbereitung von Sphären- und Mittelverwendungsrechnungen
  • Begleitung bei laufenden Fragestellungen
  • Zuwendungs- und Spendenrecht
  • Neugestaltung und Änderung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen
  • Steuerliche Gestaltung von Umstrukturierungsprojekten
  • Gestaltung von Holdingstrukturen unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben
  • Gestaltung der Leistungsverrechnung im gemeinnützigen Unternehmensverbund
  • Einführung von (Tax-)Compliance-Managementsystemen