Mitarbeiter, die beabsichtigen, Informationen über einen Verstoß zu melden, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an eine interne Stelle oder eine externe Meldestelle wenden.
Im Hinweisgebersystem von PKF Fasselt mbB werden eingehende Hinweise unabhängig und vertraulich bearbeitet. Es garantiert den Schutz für Hinweisgeber:innen, Betroffene und Mitarbeiter:innen, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Daher ist die Meldung an eine interne Meldestelle zu bevorzugen.
Wenn einem intern gemeldeten Verstoß aber nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich im Anschluss an eine externe Meldestelle zu wenden (§ 7 Abs. 1 HinSchG): https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
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