Alle Unternehmen, die eine elektronische Datenverarbeitung einsetzen, sind verpflichtet, diese Daten in digitaler Form vorzuhalten.
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Die Finanzverwaltung hat mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD, vgl. BMF-Schreiben vom 28. November 2019) die Anforderungen der Abgabenordnung (AO) konkretisiert. Diese beziehen sich nicht alleine auf die revisionssichere Aufbewahrung von Unterlagen, sondern auf den vollständigen Verarbeitungsprozess von der Entstehung und Erfassung des Geschäftsvorfalls über dessen Verarbeitung in den Geschäftsprozessen (und IT-Applikationen). Über diese Prozesse ist eine Verfahrensdokumentation zu erstellen. PKF prüft die GoBD-Konformität sowie der korrespondierenden Dokumentation nach dem Prüfungshinweis IDW PH 9.860.4.
Vorteile unserer GoBD-Compliance-Prüfung
Wir von PKF Fasselt verfügen über tiefgreifendes Fachwissen in Bezug auf Finanz- und Compliance-Angelegenheiten. Dieses Wissen ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die regulatorischen Anforderungen an die GoBD-Konformität eingehalten werden. Als unabhängige Prüfungs- und Steuerexperten unterstützen wir Sie im Rahmen unserer Prüfung mögliche Handlungsfelder zu identifizieren und somit frühzeitig die GoBD-Anforderungen gerecht zu werden. Dies kann das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden stärken. Durch unsere Qualitätssicherung können die Risiken von Fehlstellungen frühzeitig aufgedeckt und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dies hilft Ihnen bei bevorstehenden Betriebsprüfungen. Somit unterstützen wir Sie dabei, das Risiko von steuerlichen Nachteilen zu minimieren und Optimierungspotenziale zu heben.
Unsere Leistungen im Bereich GoBD-Compliance
Verfahrensdokumentation
Beurteilung der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Verfahrensdokumentation sowie die ihrer Bestandteile und Inhalte.
Geschäftsprozesse
Untersuchung der rechnungslegungsrelevanten bzw. steuerrelevanten Geschäftsprozesse. Hierbei prüfen wir den Belegfluss vom Belegeingang bis hin zu elektronischem Belegausgang.
Internes Kontrollsystem
Analyse der generellen IT-Kontrollen (Zugangsschutz, Programmänderung sowie IT-Betrieb) und der prozessualen Kontrollen.
Elektronische Aufbewahrung
Prüfung des eingesetzten Verfahrens zur Aufbewahrung elektronischer Belege, Protokollierungsverfahren sowie die maschinelle Auswertbarkeit