Die Querschnittsbereiche des EU-Beihilfe- und Vergaberechts haben enorm an Bedeutung zugenommen. Ohne rechtliche Beratung sind sie für die jeweils Beteiligten kaum noch zu handhaben. 

Ihre Ansprechpartnerin

Wir unterstützen Sie in allen Fragestellungen im Vorfeld eines Vergabeverfahrens, bei dessen Durchführung bis hin zur Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Sowohl auf Seiten der Auftraggeber:innen als auch der Bewerber:innen oder Bieter:innen. Dazu gehört auch die Identifizierung EU-beihilferechtlich relevanter Sachverhalte und das Erarbeiten von Strategien bei Vorliegen eines Beihilfetatbestands.

Unsere Leistungen im EU-Beihilfe- und Vergaberecht

  • Prüfung und Gestaltung von Inhouse-Konstellationen und interkommunalen Kooperationen
  • Konzeption und Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren
  • Durchführung von Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten
  • Durchführung eines EU-Beihilfe-Checks auf Basis von Beteiligungsberichten
  • Erstellung von Bürgschaftsregelungen
  • Erarbeitung von Betrauungsakten
  • Durchführung von Workshops für die mit den Themen Vergabe- und/oder EU-Beihilferecht befassten Sachbearbeiter:innen

Ihre Ansprechpartner:innen im EU-Beihilfe- und Vergaberecht