Unternehmen des öffentlichen Sektors, zum Beispiel Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, unterliegen einerseits bundesrechtlichen Vorschriften z. B. des Gesellschaftsrechts (GmbHG, AktG oder auch des HGB), andererseits gelten für sie öffentlich-rechtliche Vorschriften.
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Besondere Vorschriften für den öffentlichen Sektor
Hierzu gehören zum Beispiel auf kommunaler Ebene die vielen Stadtwerke-, Verkehrs-, Bäder-, Kunst- und Kultur- sowie weitere Gesellschaften. Sie alle unterliegen auch den kommunalrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Bundesländer zu wirtschaftlichen Betätigungen von Gemeinden oder Zusammenschlüssen von Gemeinden.
Langjährige Expertise im Bereich der öffentlichen Hand
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und ein entsprechendes Verständnis zu den rechtlichen Besonderheiten an der Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichem Recht.
Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht des öffentlichen Sektors
Gesellschaftsrecht für Unternehmen im öffentlichen Sektor
Unsere speziellen Leistungsangebote umfassen unter anderem
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- Durchführung von (Legal)Due Diligences
- Rechtliche Gestaltung optimierter Unternehmensstrukturen
- Konzeption, Moderation und Ausarbeitung von Kooperationsvorhaben, Ausgliederungen und Rekommunalisierungen
- Rechtliche Gestaltung von Privatisierungen und Rekommunalisierungsprojekten
- Abstimmung und Umsetzung von Organisationskonzepten mit den zuständigen Genehmigungsbehörden
- Sonstige Vertragsgestaltung
- Erstellung von Betriebsführungs- oder Betreiberverträgen, Ver- und Entsorgungsverträgen
- Entwurf von Unternehmens- und Abgabensatzungen
- Unterstützung bei gerichtlichen Klageverfahren mit Bezug zum Gesellschafts- und öffentlichen Wirtschaftsrecht
Organe und Organmitglieder
Für Gremien von öffentlichen Unternehmen und deren Mitgliedern gelten rechtliche Besonderheiten. Diese können die Zusammensetzung und das grundsätzliche Zusammenspiel von organschaftlichen und politischen Ämtern betreffen. Fragen, wie das Verhältnis zwischen gesellschaftsrechtlicher Schweige- und öffentlich-rechtlicher Redepflicht oder zu Vergütungsthemen betreffen eher die einzelnen Mitglieder.
Zu unseren Leistungsangeboten zählen z. B.:
- Beratung von Gesellschaftern z. B. zur Strukturierung von Organen
- Beratung von Organen (Geschäftsführung, Aufsichtsgremien)
- Beratung von Organmitgliedern zu ihren Rechten und Pflichten
- Erstellung von Vergütungsgutachten für Geschäftsführungen
- Feststellung und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Regressansprüchen gegen Organmitglieder und Versicherungen
Schulungen für kommunale Aufsichtsorgane
Aufsichtsorgane müssen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung erforderlichen Kenntnisse verfügen. Für öffentliche Unternehmen sollen grundlegende Seminarveranstaltungen über Rechte und Pflichten für die Organmitglieder durchgeführt werden. Dies und weitere Fortbildungsmaßnahmen sehen eine Vielzahl von Public Corporate Governance Codices und auch der Mustercodex ausdrücklich vor.
Unser Schulungsangebot umfasst:
- Schulungen für kommunale Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Betriebsausschüsse zu Aufgaben, Rechten und Pflichten,
- in Kombination mit Schulungen zu Jahresabschluss, Prüfungsbericht.
Branchenspezifisches öffentliches Recht
Des Weiteren bieten wir weitere Rechtsberatungsleistungen zu einzelnen Branchen im öffentlichen Sektor an.