Immobilienrecht im gewerblichen Bereich besteht in der Regel aus mehreren Schritten mit vielen Akteuren.

Ihr Ansprechpartner

Von der Grundstücksakquisition und dem Umgang mit Belastungen im Grundbuch, über die Finanzierung durch Banken und Investoren bis hin zur Verpachtung an Gewerbetreibende und den Verkauf an private Dritte oder die öffentliche Hand.

Immobilienrecht ist zudem eine rechtliche Querschnittsaufgabe von Grundstücksrecht, Mietrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Wir bieten für alle Bereiche rechtliche Expertinnen und Experten, flankiert von kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Beratung soweit erforderlich. 

Unser Leistungsspektrum

Rechtlich geht es beim Standort um Lage: Bauplanungsrechtliche Vorgaben, bauordnungsrechtliche Einschränkungen oder steuerrechtliche Vorteile und Fördermittel bzw. Vergünstigungen bei Krediten.   

Die "Macher:innen" und die "Finanzierer:innen" haben sowohl gemeinsame als auch unterschiedliche Erwartungen: Hier bedarf es maßgeschneiderter Vereinbarungen, die beiden Interessen gerecht werden und die Kooperation auch vom Ende her denken. Und bei allem sitzt der "stille Gesellschafter", das Finanzamt, gedanklich immer mit am Tisch.

Erwerb des Baugrunds ist zumeist investiver Dreh- und Angelpunkt und erfordert entsprechende Sorgfalt bei Beratung und rechtlicher Gestaltung. Wir kennen die Sichtweisen und Interessen von Veräußerer und vom Erwerber - ob es um einen Grundstückskaufvertrag oder um komplexere Gestaltung wie die Begründung oder Veräußerung von Erbbaurechten (Gesamterbbaurecht, Untererbbaurecht) geht.

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben" - und der beste Rechtsstreit ist der, der gar nicht erst geführt wird. Am Wichtigsten: Man muss die eigene Rechtsposition kennen. Wir ermitteln diese, unterstützen bei Verhandlungen im Nachbarschaftsstreit und übernehmen die gerichtliche Vertretung, wenn der Prozess unvermeidbar ist. 

Hier muss man vor allem die Unterschiede zur Vermietung kennen und vertraglich umsetzen. Gewinnerzielung des Pächters, mitverpachtetes Inventar oder Laufzeit der Vereinbarung - vertragliche Gestaltung hierzu gibt es nicht “von der Stange”.

Die Königsdisziplin: Steuerliche Auswirkungen und gesellschaftsrechtliche Möglichkeiten, der immobilienrechtliche Rahmen und die Ablösung dritter Rechte aus der Finanzierung sind zu beachten und häufig Bestandteile eines "gordischen Knotens". Vorausschauende und sorgfältige Planung sowie die rechtzeitige Einbindung aller Beteiligter führen hier zum Erfolg.