Blogbeitrag
11.04.2025

Fast genau einen Monat nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche haben die Spitzen von CDU, CSU und SPD den 144 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ präsentiert

Die im Koalitionsvertrag formulierten Pläne und Vorhaben sind durchaus steuerlich ambitioniert. Die Frage, was davon tatsächlich umgesetzt und in Gesetzesform gegossen wird, wird sich naturgemäß erst im Zeitablauf zeigen.

Nachfolgend werden die - allesamt unter Finanzierungsvorbehalt stehenden (!) - Pläne und Vorhaben, wie diese sich im Wesentlichen aus dem Koalitionsvertrag ergeben, aus finanzwirtschaftlich-steuerlicher Perspektive thesenartig zusammengefasst.

Die Darstellung orientiert sich an der Gliederung des Koalitionsvertrags:

Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung

Wirtschaft, Industrie, Tourismus 

  • Schaffung einer Gründerschutzzone mit „One-Stop-Shop“-Plattform für alle Anträge und Behördengänge, die Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht.
  • Stärkung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
  • Schaffung eines Deutschlandfonds mit einem Volumen mindestens 100 Mrd. € (staatlich und privat), um die Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, zu schließen.
  • Verstetigung des bestehenden Zukunftsfonds über 2030 hinaus und „Effizienz-Check“ der gesamten Start-up-Finanzierungsstruktur.
  • Förderung der E-Mobilität
    • Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze von E-Fahrzeugen auf 100.000 €,
    • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge,
    • Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035,
    • Gezielte Unterstützung des Umstiegs auf klimafreundliche Mobilität für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen,
    • Förderung von PHEVs (Plug-ins) und E-Fahrzeugen mit Range Extender (EREVs),
    • Beschleunigter Ausbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für PKW und LKW
    • Maut-Befreiung für emissionsfreie LKWs über 2026 hinaus,
    • Förderung einer H2-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge.
  • Einsatz für eine einheitliche Tonnagesteuer für die Hochseeschifffahrt in der EU.
  • Umstellung der Einfuhrumsatzsteuererhebung auf ein Verrechnungsmodell.
  • Schaffung von Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber durch eine wirksame Reform des Statusfeststellungsverfahrens.

Arbeit und Soziales 

  • Einführung eines jährlichen Familienbudgets für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen.
  • Steuerfreiheit für Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen (Vollzeit für tarifliche Regelungen: mind. 34 Std / Woche; für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten 40 Std / Woche)
  • Schaffung eines steuerlichen Anreizes zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten (Begünstigung von Prämie des AG zur Ausweitung der Arbeitszeit).
  • Einführung der Frühstart-Rente zum 1.1.2026 (10 € / Monat je Kind bis zum 18. Lebensjahr in individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot; eigenständige Fortführung ab 18 möglich).
  • Einführung einer Aktivrente (Gehalt bis zu 2.000 € / Monat steuerfrei ab Erreichen der Regelaltersgrenze).
  • Einbezug aller neuen Selbstständigen ohne Zuordnung in obligatorisches Alterssicherungssystem in die gesetzliche Rentenversicherung.  

Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen 

  • Verbesserung der steuerlichen Maßnahmen zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums.
  • Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien.
  • Begünstigung für preiswerte Vermietung zur Steigerung der Attraktivität von Wohnraumüberlassung.
  • Reduzierung der luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben und Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer.

Klima und Energie

  • Maßnahmenpaket zur dauerhaften Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern in Deutschland um mindestens fünf Cent pro kWh (z. B. durch Stromsteuersenkung, Reduzierung der Netzentgelte, Industriestrompreis). 

Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung, Umwelt

  • Wiedereinführung der Agrardiesel-Rückvergütung.
  • Befreiung alternativer Kraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer.  

Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen, leistungsfähiger Staat 

Unternehmensteuer und Investitionen 

  • Einführung eines Investitions-Boosters in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027; Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1.1.2028 (beides in einem Gesetzgebungsverfahren).
  • Wesentliche Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG.
  • Prüfung einer einheitlichen, rechtsformunabhängigen Körperschaftbesteuerung von gewerblichen Einkünften neu gegründeter Unternehmen ab 2027.
  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur.
  • Schrittweise Verringerung der Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld.
  • Verbesserung durch Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags.
  • Beibehaltung des Solidaritätszuschlags 

Gewerbesteuer 

  • Bekämpfung von Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen.
  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent. 

Globale Mindeststeuer 

  • Unterstützung einer Vereinfachung der Mindeststeuer.
  • Einsatz auf europäischer Ebene für Vermeidung von Nachteilen der Mindeststeuer für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb.  

Steuerlicher Querverbund

  • Anpassung des steuerlichen Rechtsrahmens für den Querverbund.

Pendlerpauschale 

  • Dauerhafte Erhöhung auf 0,38 € / km ab dem ersten Kilometer. 

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit 

  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 €.
  • Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 960 €.
  • Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 €.
  • Ausnahme der gemeinnützigen Organisationen mit Einnahmen bis zu 100.000 € von der Anforderung einer zeitnahen Mittelverwendung.
  • Bei Einnahmen von bis zu 50.000 € Befreiung von der Sphärenaufteilung in Zweckbetrieb und steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 

Finanztransaktionsteuer 

  • Unterstützung der Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene. 

Umsatzsteuer in der Gastronomie

  • Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent. 

Steuerhinterziehung und -vermeidung 

  • Evaluation der bestehenden Registrierkassenpflichten.
  • Einsatz für konsequente Aufnahme unkooperativer Steuerhoheitsgebiete in die „Schwarze Liste“ der EU.
  • Erweiterung der Möglichkeiten zur Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung.
  • Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger unberechtigter Vergünstigungen bei der Dividendenbesteuerung („Cum Cum-Geschäfte“). 

Steuerbürokratie reduzieren

  • Prüfung der Einführung einer Arbeitstagpauschale.
  • Vereinfachung der Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern.
  • Schrittweise Verpflichtung zur digitalen Abgabe von Steuererklärungen.
  • Schrittweise Ausweitung der vorausgefüllten und automatisierten Steuererklärungen.
  • Umstellung der Körperschaften und Personengesellschaften auf Selbstveranlagung

Riester-Rente

  • Reformierung der Riester-Rente. 

Kryptowerte

  • Überprüfung der Regulierung von Kryptowerten

Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz 

  • Abschaffung der Bonpflicht.
  • Einführung einer Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 € p.a.
  • Einführung eines Bürokratierückbaugesetzes für Vereine und ehrenamtliches Engagement (Befreiung kleiner Vereine von Gemeinnützigkeitsprüfung).
  • Weitgehende Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. 

Bildung, Forschung und Innovation 

  • Schaffung von Bereichsausnahmen für Forschung u.a. in der Umsatzsteuer. 

Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie 

Familien, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie

  • Weiterentwicklung des Elterngeldes (Erhöhung der Lohnsatzraten, veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate, Anhebung der Einkommensgrenze, Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge, Flexibilisierung der Berechnungsgrundlage bei Selbständigen, Einbezug von Pflegeeltern).

Gesundheit und Pflege 

  • Langfristige Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. 

Kommunen, Sport, Ehrenamt 

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sports

Kultur und Medien 

  • Stärkung der Kreativwirtschaft durch Setzen von Steueranreizen (zeitnahe Reform der Filmförderung).
  • Steuerliche Anreize für Gaming-Industrie.
  • Stärkung der sozialen Absicherung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen innerhalb und außerhalb der Leistungen der Künstlersozialkasse.
  • Prüfung einer Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen. 
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