Blogbeitrag
01.04.2025

Am 1. April 2025 hat das EU-Parlament beschlossen, die Entscheidung über die zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten nach CSRD und CSDDD für Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Welle („Stop-the-clock“) im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens herbeizuführen.

Die Parlamentsentscheidung über Stop-the-clock soll am 3. April 2025 erfolgen.

Bereits am 26. März 2025 hatte der Rat der Europäischen Union das Vorhaben der EU-Kommission grundsätzlich befürwortet und ein Mandat zu Verhandlungen mit dem EU-Parlament erteilt. Damit könnte nunmehr seitens des Rates in den Trilog mit EU-Kommission und EU-Parlament eingetreten werden, um so möglichst zügig zu einer provisorischen Einigung über den Richtlinienvorschlag zu kommen. 

Dem Vernehmen nach soll die Verschiebung der Berichtspflichten noch vor dem Sommer final von allen Gremien verabschiedet werden.

 

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