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Unser Beratungsspektrum im Bereich Bereich Strom-, Energie- und weitere Verbrauchsteuern

Ihre Ansprechpartner

Lukas Bien

Associate Partner

Jede Verbrauchsteuer hat ihre Besonderheiten. Sie soll nur effektiv werden, wenn der Verbrauch im Inland stattfindet. Den Verbrauch der Ware überwacht der Zoll nach strengen Maßstäben.

Wird eine verbrauchsteuerpflichtige Ware wie z. B. Kaffee oder Alkohol mit anderen Stoffen verarbeitet oder eingelagert, muss dem Zoll die Verwendung lückenlos nachgewiesen werden.

Dasselbe gilt beispielsweise bei der Verwendung von Strom oder verbrauchsteuerpflichtigen Energieträgern, da die Verwendung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer entlastet wird. Verstöße führen zu erheblichen Kosten, die die Marge übersteigen können.

Wir beraten Sie bei der Planung, der Beantragung von Bewilligungen mit Vereinfachungen im Zollverfahren, bei den Verwendungsnachweisen sowie in den Entlastungsverfahren. Oft bleibt unerkannt, dass Verbrauchsteuer anfällt. Wir klären das ggf. im Wege verbindlicher Zolltarifauskünfte.

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zur Aufnahme Verbrauchsteuerrecht

Unser Leistungsspektrum im Bereich Strom-, Energie- und weitere Verbrauchsteuern

Wir unterstützen Sie bei Berichtigungen von fehlerhaften Steuererklärungen sowie bei der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen.

Wir erstellen Gutachten zu jedweder dem Rechtsgebiet zuordenbaren Fragestellung.

Wir erstellen die erforderlichen Entlastungsanträge und übernehmen die antragsbegleitende Kommunikation mit dem Hauptzollamt – von der Klärung von Detailfragen bis zur Prüfung von Bescheiden.

Unsere erfahrenen Steuerberater:innen ermitteln das mögliche Entlastungspotenzial und prüfen, ob dieses ausgeschöpft wurde oder ob Optimierungsmöglichkeiten bestehen.

Im Rahmen eines „Risiko-Checks“ prüfen wir sowohl die von Ihnen ausgewählten Teilbereiche des Unternehmens auf mögliche Verbrauchsteuerrisiken bzw. ermitteln mithilfe eines kurzen Fragenkataloges den risikoreichsten Unternehmensteilbereich bzw. Produktionsprozess und zeigen Ihnen entsprechende Verbesserungspotentiale bzw. -maßnahmen auf. 

Soweit Optimierungen möglich sind, zeigen wir Ihnen die konkreten Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten Sie bei der Umsetzung mit unserer betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Expertise. Gestaltungsmöglichkeiten können z. B. in einer stromsteueroptimierten Contractinglösung oder einer Eigenstromerzeugung liegen.

Wir prüfen und beraten im Kontext der Implementierung von Tax-Compliance-Management-Systemen.

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Meldepflichten im Rahmen des internationalen Warenverkehrs, z. B. Excise Movement and Control System (EMCS). 

Wir erstellen Ihre Verbrauchsteueranmeldungen (insbesondere zur Strom-, Energie-, als auch Alkoholsteuer) und beantragen die notwendigen zollrechtlichen Erlaubnisse (z. B. Erlaubnisschein zur Erlangung eines Versorgerstatus sowie zur steuerbefreiten Entnahme von Energie).

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