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Digitalisierung ist mit den Themen IT und Datenschutz eng verknüpft. Es gibt insbesondere Schnittmengen zum Arbeits- und Vergaberecht sowie Compliance als Oberthema.

Wir beraten Anwender und Anbieter, also Unternehmen, Geschäftsführer, IT-Abteilungen, Software- und Plattformanbieter und andere professionelle Marktteilnehmer bei rechtlichen Fragen rund um Informationstechnologie, IT-Projekten, Digitalisierung, Software, Daten, Cloud-Dienste, künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit. 

Wobei hilft ein Fachanwalt für IT-Recht?

Ein Fachanwalt für IT-Recht berät insbesondere zu IT-Verträgen, Softwareverträgen, Softwareprojekten, SaaS und Cloud Computing, IT-Outsourcing, Datenschutz und DSGVO, IT-Sicherheit und Cybersecurity, künstlicher Intelligenz (KI/AI), Softwarelizenzen und Nutzungsrechten, IT-Vergaben, internationalen IT-Projekten sowie bei Streitigkeiten aus IT-Projekten und der Abwehr von Schadensersatzklagen.

Unsere Leistungen im IT- und Datenschutzrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt des IT-Rechts liegt im IT-Vertragsrecht. Unsere Leistungen umfassen die Beratung:

  • Softwareentwicklungsverträge
  • Softwarelizenzverträge
  • IaaS, PaaS, SaaS und sonstige as-a-Service Verträge
  • Cloud-Verträge und Cloud-Switching (Data Act)
  • IT-Projektverträge
  • Implementierungs- und Einführungsverträge
  • Wartungs- und Supportverträge
  • Service Level Agreements (SLA)
  • IT-Outsourcing-Verträge
  • Hosting- und Providerverträge
  • Verträge über Managed Services
  • IT-Rahmenverträge
  • Kooperations- und Projektverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-IT-Bereich
  • Escrow-Vereinbarungen
  • Open-Source-Software und Lizenzbedingungen

Besondere Bedeutung haben dabei Fragen zur Leistungsbeschreibung, Vergütung, Abnahme, Gewährleistung, Haftung, Nutzungsrechten, Verfügbarkeit und Beendigung eines IT-Vertrages.

Bei größeren Digitalisierungs- und Softwareprojekten entstehen rechtliche Probleme häufig bereits während der Umsetzung. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Verzögerungen in Softwareprojekten
  • fehlgeschlagenen Implementierungen
  • Leistungsstörungen
  • Change Requests
  • Projektmehrkosten
  • Abnahme von Software
  • Softwaremängeln
  • Streit über Leistungsumfang und Pflichtenheft
  • Kündigung von IT-Projekten
  • Rückabwicklung gescheiterter Projekte
  • Schadensersatz- und Haftungsfragen.

Dabei geht es häufig nicht nur um die rechtliche Bewertung eines Vertrages, sondern auch um die strategische Begleitung eines technisch und wirtschaftlich komplexen Projektes.

Die Nutzung externer IT-Infrastrukturen wirft zahlreiche vertrags- und datenschutzrechtliche Fragen auf. Relevante Themen, in denen wir Sie begleiten, sind beispielsweise:

  • Cloud-Verträge
  • Software as a Service (SaaS)
  • Infrastructure as a Service (IaaS)
  • Platform as a Service (PaaS)
  • Managed Services
  • IT-Outsourcing
  • Service Level
  • Verfügbarkeitszusagen
  • Haftungsregelungen
  • Anforderungen an die IT-Sicherheit
  • Exit-Regelungen
  • Datenmigration
  • Anbieterwechsel
  • Unterauftragnehmer
  • internationale Datenverarbeitung.

Besonders wichtig sind klare vertragliche Regelungen dazu, welche Leistungen geschuldet sind, welche Verfügbarkeiten zugesagt werden und was bei einem Anbieterwechsel oder Vertragsende mit Daten und Systemen geschieht.

Wir beraten umfassend zu allen datenschutzrechtlichen Themen, wie beispielsweise:

  • Datenschutz-Management (DSMS)
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • Datenschutzverträge
  • gemeinsame Verantwortlichkeit
  • internationale Datentransfers
  • Datenschutz bei Cloud-Diensten
  • Datenschutz bei Software und Apps
  • Datenschutz bei KI-Systemen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • technische und organisatorische Maßnahmen
  • Umgang mit Datenschutzverletzungen
  • Auskunfts- und Betroffenenrechte
  • Lösch- und Aufbewahrungskonzepte
  • konfessionelles Datenschutzrecht (KDG & DSG-EKD)

IT-Sicherheit ist längst nicht mehr ausschließlich ein technisches Thema. Unternehmen und Behörden müssen zunehmend mehr rechtliche Anforderungen an Cybersecurity, Organisation, Dokumentation und den Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen berücksichtigen. NIS-2, DORA, CER, CRA, KI-VO und andere Rechtsakte geben den Takt vor für unsere Beratungsfelder:

  • rechtliche Anforderungen an IT-Sicherheit
  • Cybersecurity-Compliance
  • Verträge über IT-Sicherheitsleistungen
  • Sicherheitsanforderungen an IT-Dienstleister
  • Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber und Provider
  • Umgang mit Cybervorfällen
  • rechtliche Folgen von Datenverlusten
  • Risikomanagement (wie Lieferkettenmanagement, BCM, DLP und mehr)
  • Haftung bei IT-Sicherheitsvorfällen
  • Sicherheits- und Meldepflichten

Ein stark wachsender Tätigkeitsbereich ist die rechtliche Beratung beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Zur Beantwortung der Frage „Was muss ein Unternehmen beim Einsatz von KI rechtlich beachten?“ liefern wir Antworten, z.B. aus den Bereichen:

  • Einführung von KI-Systemen im Unternehmen
  • Verträge über KI-Lösungen
  • Generative AI
  • Nutzung von KI durch Beschäftigte
  • KI-Governance
  • Datenschutz beim KI-Einsatz
  • Nutzungs- und Lizenzrechte
  • Haftungsfragen bei KI-Systemen
  • Vertragsgestaltung mit KI-Anbietern
  • unternehmensinterne KI-Richtlinien
  • rechtliche Prüfung von KI-Projekten

Sowohl der Einsatz als auch die Entwicklung von Software wirft, gerade im Zeitalter der KI als Assistenten, Fragen auf, die wir beantworten und unterstützen Sie bei: 

  • Software-Nutzungsrechten
  • Softwarelizenzen
  • Lizenzmodellen
  • Umfang eingeräumter Nutzungsrechte
  • Quellcode und Source Code
  • Rechte an individuell entwickelter Software
  • Open-Source-Lizenzen
  • Lizenzverletzungen
  • Rechte an Datenbanken.

Gerade bei individuell entwickelter Software sollte vertraglich eindeutig geregelt werden, wer welche Nutzungsrechte erhält und in welchem Umfang Software verändert, weiterentwickelt oder durch Dritte genutzt werden darf.

Die öffentliche Vergabe von IT- Leistungen ist für die Vergabestellen, aber auch für die Anbieter von IT-Leistungen unerlässlich im Alltag. Gegenstand unserer Beratung sind:

  • Unterstützung bei der EVB-IT Gestaltung bei Ausschreibungen komplexer IT-Systeme
  • Softwarebeschaffung
  • Cloud-Beschaffung
  • IT-Dienstleistungen
  • Vertragsgestaltung bei IT-Vergaben
  • Leistungsbeschreibungen
  • rechtliche Begleitung von IT-Vergabeverfahren.

IT-Projekte enden selten an Landesgrenzen. Deshalb gehören auch internationale Bezüge einschließlich des Internationalen Privatrechts zu unserem Beratungsportfolio:

  • internationale Softwareverträge
  • internationale Cloud-Verträge
  • grenzüberschreitende IT-Projekte
  • Rechtswahlklauseln
  • Gerichtsstandsvereinbarungen
  • internationale Datenübermittlungen
  • Verträge mit internationalen IT-Anbietern.

Projekte können scheitern. Wir begleiten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus IT-Projekten, Cyber-Incidents oder anderen Datenschutzvorfällen. Typische Konflikte betreffen:

  • mangelhafte Software
  • Projektverzögerungen
  • gescheiterte Softwareeinführungen
  • Vergütungsforderungen
  • Abnahme
  • Kündigung von IT-Verträgen
  • Schadensersatz
  • Haftung
  • Lizenzstreitigkeiten
  • Auseinandersetzungen über den geschuldeten Leistungsumfang
  • Fehler bei Zuliefern oder Auftragsverarbeitern.

Wir konzipieren und realisieren für Sie interne und externe Schulungen, gleich ob in Präsenz oder digital per Konferenztool, zu allen Themenfeldern der Digitalisierung aus unserem Beratungsportfolio.

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